Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit deine berufliche Weiterbildung gefördert werden kann? Eine berufliche Weiterbildung soll deine Vermittlungschancen deutlich verbessern. Bei der Förderung beruflicher Weiterbildung werden deine Fähigkeiten, dein bisheriger beruflicher Werdegang und Vorkenntnisse und deine persönlichen Voraussetzungen wie Eignung und Mobilität berücksichtigt. Nach diesen Faktoren entscheidet die Agentur für Arbeit/das Jobcenter nach ausführlicher Beratung, ob du zur beruflichen Eingliederung eine Qualifizierung benötigst. Hierbei kommt der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und deiner Mobilitätsbereitschaft eine hohe Bedeutung zu. Die Notwendigkeit der Weiterbildung kann zur Beendigung oder Vermeidung der Arbeitslosigkeit anerkannt werden. Ziel ist deine dauerhafte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
Nachholen eines Berufsabschlusses
Wenn du geringqualifiziert bist, hast du unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses. Geringqualifiziert ist eine Person, die über keinen Abschluss in einem Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer verfügt oder als wieder ungelernt gilt. Wiederungelernt ist eine Person, die zwar einen Berufsabschluss hat, jedoch aufgrund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit ihren erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben kann. Ein Berufsabschluss kann z. B. im Rahmen einer betrieblichen Einzelumschulung nachgeholt werden.
Beratung
Zur Feststellung, ob du eine berufliche Weiterbildung benötigst, ist es unbedingt erforderlich, dass möglichst frühzeitig eine Beratung durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter erfolgt. Vereinbare dazu einen Termin mit deiner Agentur für Arbeit/deinem Jobcenter. Im Rahmen dieser Beratung werden deine Fragen im Zusammenhang mit der beruflichen Weiterbildung besprochen und das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung geklärt. Eventuell kann für die Feststellung deiner Eignung auch ein Termin beim Ärztlichen Dienst oder Berufspsychologischen Service der Agentur für Arbeit sinnvoll sein.
Bildungsgutschein
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhältst du einen Bildungsgutschein, mit dem dir die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes bzw. Bürgergeldes zugesichert wird. Der Bildungsgutschein gilt zeitlich befristet. Er kann auf eine bestimmte Region beschränkt werden. Im Bildungsgutschein ist immer ein bestimmtes Bildungsziel angegeben.
›› Weitere Infos findest du: www.arbeitsagentur.de