Bürger*innen können ab sofort ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II zeit- und ortsunabhängig elektronisch beim Jobcenter Stadt Kassel stellen. Möglich wird dies durch den Ende November neu eingeführten digitalen Hauptantrag im Bereich SGB II. Der digitale Hauptantrag ist die jüngste Weiterentwicklung von jobcenter.digital, dem seit dem Frühjahr 2019 bestehenden attraktiven Online-Angebot des Jobcenters. Kund*innen können bereits darüber mit dem Postfachservice datengeschützt mit dem Jobcenter Stadt Kassel kommunizieren, ihren Antrag auf Weiterbewilligung stellen und Veränderungen mitteilen. Bequem von zu Hause, rund um die Uhr und ohne Wartezeiten. Auch Unterlagen können durch diesen Service sehr einfach eingereicht und Förderleistungen beantragt werden. Der Service jobcenter.digital funktioniert auch mobil mit dem Smartphone, es ist keine besondere technische Ausstattung erforderlich. Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des modernen Online-Angebots jobcenter.digital des Jobcenters Stadt Kassel steht mit dem digitalen Hauptantrag ein weiterer wichtiger Online-Service zur Verfügung.
„Die digitalen Angebote vereinfachen vieles“, zeigt sich Sebastian Schweitzer, Einführungskoordinator für digitale Angebote im Jobcenter Stadt Kassel, überzeugt. „So können Bürger*innen fristwahrend und vor allem zeit- sowie ortsunabhängig einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Dabei erhalten sie nachvollziehbare Hilfestellungen beim Beantworten einzelner Fragen und durch eine Plausibilitätskontrolle entfallen nicht notwendige Angaben im Vergleich zum herkömmlichen Papierantrag“. Bürger*innen können zusätzlich auch noch das sogenannte Online-Arbeitsmarktprofil nutzen. Dort lassen sich Angaben zur persönlichen und beruflichen Situation bequem von zu Hause aus hinterlegen. Nicht nur die Bürger*innen können sich damit optimal auf das Erstgespräch in der Arbeitsvermittlung vorbereiten. „Mit diesem neuen Service schaffen wir bereits bei der Antragsstellung eine gute Grundlage für eine zielgerichtete Beratung über Förder- und Unterstützungsangebote bei unseren Integrationsfachkräften“, so Sebastian Schweitzer.
Wichtig für Bürger*innen: Wer jetzt einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt oder bereits Geldleistungen vom Jobcenter Stadt Kassel bezieht, braucht keinen extra Antrag auf das kommende Bürgergeld zu stellen. Das Jobcenter Stadt Kassel bleibt für die Bürger*innen zuständig und stellt die Leistungen nach Inkrafttreten des Bürgergelds automatisch um.
>> Arbeitslosengeld II online beantragen: www.jobcenter-stadt-kassel.de/jobcenterdigital