Das Recht auf Information muss auch für Informationen über Schwangerschaftsabbrüche gelten. Aufgrund des alten Paragraphen 219a wurden jedoch inzwischen auch in Kassel zwei Frauenärztinnen angeklagt. Ihre Information sei Werbung - und diese sei verboten. Die Diskussion darum ist zum Politikum geworden.
Wir wollen darüber mit Ihnen ins Gespräch kommen:
● Wie weit sollte das Recht auf Information reichen?
● Wer steckt hinter diesen Anklagen und welches Ziel wird damit verfolgt?
Auf dem Podium:
● Nora Szász, Frauenärztin, Kassel
● Eberhard Biermer, Frauenarzt i.R., Kassel
● Pröpstin Katrin Wienold-Hocke, Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck, Kassel
● Petra Zimmermann, Geschäftsführerin ProFamilia, Kassel
● Barbara Ritter, Autorin, Mannheim
Moderation: Elke Bockhorst, Journalistin, Kassel
Veranstaltende:
Soroptimist Club Kassel – Elisabeth Selbert i.Gr.
Pro Familia - Beratungsstelle Kassel
Kasseler Frauenbündnis